Kosten

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Gesetzlich versichert

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die fünf ersten Sitzungen werden grundsätzlich ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen. Dazu wird lediglich die Krankenversichertenkarte benötig.

Privat versichert

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenversicherung zu erkundigen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese wird auch für Selbstzahler zugrunde gelegt.

Beihilfeberechtigt

Die Kosten einer Psychotherapie werden von der Beihilfe übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und ein Antrag auf Psychotherapie von der Beihilfe anerkannt wurde. Es können ebenfalls bis zu fünf Probesitzungen in Anspruch genommen werden, die von der Beihilfe ohne Antragstellung übernommen werden.

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